Job weg wegen 26.60 Franken
Ein Polizist hat einen Strafantrag gegen einen mutmasslichen Dieb nicht weitergeleitet. Deswegen verurteilte ihn das Gericht wegen Begünstigung. Die Deliktsumme beträgt 26.60 Franken.

Freitagnachmittag in einem Supermarkt am Bahnhof. Ein Paar scannt einige Lebensmittel durch die Selbstbedienungskasse und will sich danach schleunigst aus dem Staub machen. Doch die beiden werden von den hauseigenen Detektiven angehalten. In ihren Taschen befinden sich Lebensmittel im Wert von 26.60 Franken, für die sie nicht bezahlt haben. Darauf wird die Polizei alarmiert.