Täter sollen bis zu 17 Jahre ins Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft fordert für die Täter von Ostermundigen lange Haftstrafen wegen vorsätzlicher Tötung. Die Verteidiger plädieren für 4,5 Jahre Haft – und einen Freispruch.
Es gibt zwei Opfer, das ist klar. Gibt es auch zwei Täter? Staatsanwältin Erika Marti ist überzeugt davon. Beim Überfall auf ein Ehepaar in Ostermundigen am 25. November 2013 (siehe Kasten) hätten beide angeklagten Männer zugeschlagen. Der 31-Jährige sei auf den Ehemann losgegangen, während der 25-Jährige die Ehefrau attackiert habe, so Marti gestern am Regionalgericht Bern-Mittelland.
Sie verlangte Schuldsprüche wegen vorsätzlicher Tötung (am Ehemann), versuchter vorsätzlicher Tötung (an der Ehefrau), versuchten Raubes, Diebstahl sowie wegen kleinerer Delikte bei anderen Vorfällen.