Ein Berner solls richten
Fall Lucie Die Aargauer Justiz reagiert nun auf die anhaltende Kritik: Ueli Hofer – ehemaliger Präsident des Berner Obergerichts – soll die Rolle der Behörden im Fall Lucie genauer untersuchen.
Nach Kritik am Vorgehen der Justizbehörden des Kantons Aargau nimmt nun ein ausserkantonaler Staatsanwalt die Rolle der Behörden im Tötungsdelikt Lucie unter die Lupe. Das Obergericht betraute den ehemaligen Präsidenten des Berner Obergerichtes, Ueli Hofer, mit der Aufgabe. Als ausserordentlicher Staatsanwalt soll Hofer die Strafanzeige der Eltern der im März 2009 getöteten Lucie behandeln. Dies teilte die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichtes gestern mit. Die Einsetzung des ausserkantonalen Staatsanwaltes wird mit dem «hohen politischen und medialen Druck» begründet. Es gehe darum, «Ruhe und Sachlichkeit» in der Leitung des Verfahrens zu gewährleisten. Untersuchung verschleppt Der vor einem Jahr eingesetzte ausserordentliche Untersuchungsrichter – ein Aargauer Anwalt – war wegen Verschleppung des Verfahrens in die Kritik geraten. Justizdirektor Urs Hofmann forderte schliesslich vor zwei Wochen dessen Absetzung. Der Anwalt gab die Aufgabe mittlerweile ab. Innerhalb eines Jahres hatte dieser die Untersuchung kaum vorangetrieben. Regierungsrat Hofmann hatte sich von Beginn an für die Einsetzung eines ausserkantonalen Experten eingesetzt. Gemäss Obergericht verfügt der ehemalige Präsident des Berner Obergerichtes, Ueli Hofer, über eine grosse Berufserfahrung und über die notwendigen zeitlichen Ressourcen. Bis wann Ergebnisse der Untersuchung vorliegen, ist noch nicht unklar. Strafanzeige der Eltern Die Eltern von Lucie hatten in der Anfang 2010 eingereichten Strafanzeige den Verdacht geäussert, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzuges Dinge getan oder unterlassen hätten, die für den Tod von Lucie mitverantwortlich gewesen seien. Die 16-Jährige aus dem Kanton Freiburg war am 4. März 2009 in Rieden bei Baden AG getötet worden. Ein damals 25-jähriger, vorbestrafter Schweizer hatte das Mädchen unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt. Dort brachte er das Mädchen schliesslich um. Behörden entlastet Im September 2009 hatte eine von der Aargauer Regierung in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung «Schwachstellen» im Straf- und Massnahmenvollzug aufgezeigt. Sie stellte jedoch keinen Fehler eines einzelnen Mitarbeitenden der Vollzugsbehörde oder der Bewährungshilfe fest. sda>
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