Ein Jäger, vier Schüsse, drei Verfahren
Das Bundesgericht stärkt einem Jäger den Rücken: Er habe sich nicht der Tierquälerei schuldig gemacht, als er mehrere Füchse angeschossen und keine Nachsuche organisiert hatte. Das bernische Obergericht muss den Fall neu beurteilen.

Es wurde schon langsam dunkel im Emmental, als das passierte, was seit nunmehr drei Jahren alle Instanzen der Schweizer Gerichtsbarkeit beschäftigt: Am 22. Januar 2013 war in der Region ein Rentner auf der Jagd. Es war definitiv nicht sein Abend. Denn erlegt hat er nichts.