Angeklagte bekam Lob – und ihre Strafe
Jahrelang griff die Frau in die Kasse einer Wohnbaugenossenschaft. Dann zeigte sie sich selber an. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau verurteilte sie nun zu 18 Monaten bedingt.

Die Lektüre der Anklageschrift liess Böses erahnen: Als Kassierin und Buchhalterin einer Burgdorfer Wohnbaugenossenschaft habe die 58-jährige Schweizerin zwischen Januar 2009 und Februar 2015 «die ihr anvertrauten Gelder in Höhe von CHF 1 189 585.50 unrechtmässig verwendet», indem sie Barbezüge für private Zwecke tätigte, eigene Einkäufe und Auslagen bezahlte und Überweisungen auf Konten von Familienmitgliedern tätigte.