Der Balkon muss bleiben, wie er ist
In der Regel ist es problemlos, wenn jemand an seinem Einfamilienhaus einen bestehenden Balkon vergrössern will. Nicht so in der Landwirtschaftszone. Das musste ein Hausbesitzer schmerzlich erfahren.

Glücklich ist, wer ein Haus sein Eigen nennt, das in der Landwirtschaftszone steht – müsste man meinen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass einem die Aussicht verbaut werden könnte, ist äusserst klein.
Doch jede Medaille hat eine Kehrseite. Diese Erfahrung musste ein Liegenschaftsbesitzer in Heimiswil machen. Im April des letzten Jahres reichte er bei der Gemeinde ein Baugesuch ein, weil er sein Einfamilienhaus sanieren wollte.