Berner entscheiden über Einbürgerungsinitiative der Jungen SVP
Die Stimmberechtigten im Kanton Bern befinden am 24. November über eine Einbürgerungs-Initiative der Jungen SVP. Die Jungpartei will verhindern, dass Kriminelle und Sozialhilfebezüger eingebürgert werden.

Die Junge SVP des Kantons Bern begründete die Lancierung ihrer Initiative vor knapp zwei Jahren damit, dass es im Kanton Bern zu einfach sei, den Schweizer Pass zu beantragen. Um ein Einbürgerungsgesuch einzureichen, spiele lediglich die Dauer des Aufenthalts und eine nicht näher definierte Verbundenheit mit der Schweiz eine Rolle, sagte damals JSVP-Präsident und Grossrat Erich Hess.
Mit der Initiative will die JSVP nun die bernische Kantonsverfassung ändern. Der Initiativtext sieht vor, dass Personen, die rechtskräftig verurteilt worden sind, sowie Sozialhilfebezüger, nicht eingebürgert werden können.
Zudem verlangt die Initiative, Einbürgerungswillige müssten über gute Kenntnisse einer Amtssprache, im Kanton Bern also Deutsch oder Französisch, verfügen. Weiter sollen die Bewerber Staatskunde büffeln und über «ausreichende Kenntnisse des schweizerischen und kantonalen Staatsaufbaus und seiner Geschichte verfügen».
Heutige Praxis bereits strenger
Die Kantonsregierung wie auch der Grosse Rat empfahlen deutlich , die Initiative abzulehnen. Im Grossen Rat unterstützte einzig die SVP-Fraktion die Volksinitiative.
Hans-Jürg Käser (FDP), bernischer Polizei- und Militärdirektor, sagte im Juni vor den Kantonsparlamentariern, die Urheber des Begehrens gingen irrtümlicherweise davon aus, dass heute straffällige und sozialhilfeabhängige Personen eingebürgert würden.
Gemäss Käsers Aussagen ist die heute gängige Praxis im Falle von Verbrechern gar noch strenger, als die Initianten dies verlangen. Bei Sozialhilfebezügern müsse jeweils individuell betrachtet werden, warum jemand Fürsorge erhalte, betonte Käser.
Obwohl sich bei einem Ja zur Initiative an der Praxis nicht viel ändern würde, so entstünden doch praktische Umsetzungsprobleme, befand die Kantonsregierung weiter. Sie sprach etwa von einem Konflikt mit der Bundesverfassung, wenn es um Gesuche von körperlich und geistig behinderten Sozialhilfeempfänger ginge.
Viele gefälschte Unterschriften
Der Regierungsrat hat die Einbürgerungsinitiative Ende August für gültig erklärt. Ende 2011 hatte eine grosse Menge gefälschter Unterschriften für Aufregung gesorgt. Polizeiliche Ermittlungen hatten später ergeben, dass die Initianten bezahlten Unterschriftensammlern aufgesessen waren, die zahlreiche Signaturen in der Stadt Bern und in Zollikofen gefälscht hatten.
Mit viel Aufwand gelang es Hess und seinen Kollegen schliesslich doch noch, die benötigten 15'000 Unterschriften bis Anfang Februar 2012 zu sammeln.
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