Keine mildere Strafe für Unfallfahrerin
Die Frau, die einen Mann angefahren hat, hätte ihre Fahrweise den schwierigen Lichtverhältnissen anpassen müssen. Dies befand das Regionalgericht Oberland und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe.

Eine Autofahrerin kollidierte in einer Frühlingsnacht dieses Jahres auf einem Fussgängerstreifen im Berner Oberland mit einem Fussgänger. (Symbolbild)
Tamedia
«Frau *X. Y. führte einen PW mit mangelnder Aufmerksamkeit, wodurch sie den bereits den Fussgängerstreifen von links nach rechts überquerenden *Y. Z. übersah und mit diesem kollidierte. Er erlitt dabei Prellungen und Kopfverletzungen.» So lautet kurz und bündig der Sachverhalt im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, gegen eine 28-jährige Schweizerin.