Die Beschwerde wurde gutgeheissen
Der Regierungsstatthalter gibt Max Brügger recht. Die beiden Kredite für die Sanierung der Wasserleitung Hubel und den Anschluss des Hubels ans Kanalisationsnetz können im Sommer 2020 erneut traktandiert werden.

Die Vorgeschichte ist bekannt: Letzten Juni hatte die Gemeindeversammlung in Graben zwei Kredite genehmigt, jenen für den Ersatz der Wasserleitung Hubel (160'000 Franken) und jenen für den Anschluss des Hubels ans öffentliche Kanalisationsnetz (40'000 Franken).
Im Nachgang zur Versammlung hatte Max Brügger eine Verwaltungsbeschwerde gegen diese Beschlüsse eingereicht. Der Brunnenmeister und frühere Gemeindepräsident war überzeugt, dass mit ihnen kommunale Reglemente verletzt würden. Im Fall der Kanalisation konkret das Abwasserreglement. Gemäss diesem ist die Gemeinde nämlich nicht dazu verpflichtet, die Erschliessung des abgelegenen Hubels zu realisieren.