Gericht verurteilt vier Diebe
Vier Männer wurden am Freitag wegen einer Reihe von Einbruchdiebstählen verurteilt. Die Strafen berücksichtigen die unterschiedliche Beteiligung an den Einbrüchen.

Nach den Plädoyers von Staatsanwalt und den Verteidigern war völlig offen, wie das Regionalgericht in Thun urteilen würde, denn die Anträge lagen sehr weit auseinander. Für den Haupttäter, einen 35-jährigen Serben, zum Beispiel erachtete der Staatsanwalt eine Strafe von 36 Monaten, teilbedingt zu vollziehen, als angemessen.
Die Verteidigerin plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Für zwei der Angeschuldigten forderten die Verteidiger Freisprüche oder eine Geldstrafe, der Staatsanwalt jedoch Freiheitsstrafen.
Keine Bande am Werk
Als Erstes erklärte Gerichtspräsident Jürg Santschi, das Kollegialgericht sei zum Schluss gekommen, dass die vier Männer, ein Serbe, ein Kosovare und zwei Schweizer mit kosovarischen Wurzeln, nicht bandenmässig vorgegangen seien. Die Kriterien dafür seien nicht erfüllt.
Vielmehr habe der Serbe – ihm werden 43 Einbrüche vorgeworfen – oft allein eingebrochen. Von Fall zu Fall habe er jedoch einen der Mitangeklagten als Fahrer angefragt. Gefahren sei, wer gerade verfügbar gewesen sei.
Nur der 35-Jährige habe von der Beute profitiert und diese nicht oder nur selten mit den andern geteilt. Von den vielen Einbrüchen waren allerdings gut die Hälfte erfolglose Versuche, und es gab nichts zu verteilen.
Eingebrochen wurde im ganzen Berner Oberland in Geschäfte und Werkstätten zwischen Dezember 2012 und Mai 2013. Damals war der 35-Jährige wegen seiner Spielsucht in Geldnot. Seither hat er keine weiteren Delikte mehr begangen, was bei Bemessung der Strafe positiv angerechnet wurde.
Differenzierte Urteile
Nachdem der Haupttäter im Januar 2014 ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hatte, war der Sachverhalt klar. Auch die Abklärungen durch die Polizei stützen die detailreichen Aussagen. Dies führte zu folgenden Urteilen: Der 35-Jährige wurde wegen 43 Einbrüchen, davon die Hälfte Einbruchversuche, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt.
Davon muss er 12 Monate absitzen. Die Untersuchungshaft von 165 Tagen wird daran angerechnet. Die Probezeit wurde auf vier Jahre festgelegt. Der 29-jährige Mittäter war bei 26 Einbrüchen dabei.
Wegen seiner einschlägigen Vorstrafen wurde er zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Dazu kommen noch eine Geldstrafe wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz und eine Busse wegen falscher Anschuldigung.
Der Jüngste der Täter, 26-jährig, erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Bei ihm wurde die Probezeit auf das Maximum von vier Jahren festgelegt, dies wegen seiner beiden Vorstrafen, die er ebenfalls wegen Diebstahls kassiert hatte, und weil er aus diesen nichts gelernt habe, wie Jürg Santschi ausführte.
Der vierte, ein 33-jähriger Mann, wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 70 Franken verurteilt. Er war nur bei 8 Einbrüchen dabei und ist nicht vorbestraft. Auf eine Verbindungsbusse verzichtete das Kollegialgericht, weil er 58 Tage in Untersuchungshaft sass.
6920 Franken pro Person
Die Kosten für die Untersuchung durch die Polizei und die Verhandlung werden gleichmässig auf die vier Täter verteilt. Das macht pro Person 6920 Franken. Dazu kommen die Kosten für die Verteidigung.
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