Bootsdrama auf dem Bielersee: Anklage erfolgt erst 2012
Die Anklageerhebung nach dem Bootsunglück auf dem Bielersee vom Juli 2010 erfolgt erst im kommenden Jahr. Dies auf Grund ausstehender Resultate eines Gutachtens.
Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hatte nach dem Bootsunglück vom 11. Juli 2010 auf dem Bielersee eine Voruntersuchung wegen fahrlässiger Tötung eröffnet. Im Zuge der Ermittlungen habe sich ein dringender Tatverdacht gegen einen damals 74-jährigen Mann aus der Region ergeben, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Im Zusammenhang mit dem Verfahren wurden mehrere Gutachten bei verschiedenen Stellen in Auftrag gegeben, das letzte im vergangenen Frühling. Diese Resultate seien ursprünglich für den Herbst angekündigt gewesen, liegen nun aber noch nicht vor. Dies weil sich die Untersuchungen technisch sehr aufwändig gestalte. Der Eingang des Gutachtens sei neu für das erste Quartal 2012 in Aussicht gestellt worden. Dazu komme, dass zu einem bereits erstellten Gutachten durch die Verteidigung Zusatzfragen an den Sachverständigen gestellt wurden, deren Beantwortung zurzeit ebenfalls ausstehe.
Aus diesen Gründen könne die ursprünglich für den Herbst dieses Jahres vorgesehene Anklageerhebung noch nicht erfolgen. Erst nach Fertigstellung aller Gutachten werde die Staatsanwaltschaft beurteilen können, ob die Untersuchung vollständig sei. Danach folge eine weitere gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Stellung allfälliger zusätzlicher Beweisanträge durch den Verteidiger des Beschuldigten. Mit einer Anklageerhebung sei somit nicht vor dem 2. Quartal des kommenden Jahres zu rechnen.
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