«Bratpfannenmörder» muss nicht zurück ins Gefängnis
Der Mann, der vor zwölf Jahren seine Freundin mit einer Bratpfanne erschlug, bleibt auf freiem Fuss, obwohl er gegen Bewährungsauflagen verstossen hat. Er war Ende August 2012 bedingt entlassen worden.

Er erschlug vor 12 Jahren seine Freundin mit der Bratpfanne, ist nun aber auf freiem Fuss: Am Mittwoch wurde im «Bratpfannenmord» am Regionalgericht Oberland das Urteil gesprochen.
Marc Imboden
Im April 2004 schockierte der sogenannte «Bratpfannenmord» die Thuner Bevölkerung: Ein damals 45-jähriger Schweizer erschlug seine 54-jährige Freundin. Dem Tötungsdelikt ging eine schwierige, von Lügen geprägte Liebesgeschichte voraus. Als das Opfer die Lügen zu durchschauen begann, drehte der Mann durch und erschlug seine Freundin im Schlaf mit einer Bratpfanne.