Drogendealern droht Gefängnis
Drei Männer haben sich vor dem Regionalgericht Oberland in Thun wegen Verbrechen, eventuell Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten. Hinzu kommen weitere Straftatbestände wie Diebstahl und Drohung. Die Urteile werden heute eröffnet.

Dem Hauptbeschuldigten, einem 29-Jährigen, früher schwer drogensüchtigen Mann, werden neben den Drogendelikten auch Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Drohung, Beschimpfung sowie vorsätzliche einfache Körperverletzung und eventuell Tätlichkeiten zur Last gelegt.
Ein weiterer 29-Jähriger hat sich wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu verantworten. Der Dritte (41) im Bunde steht lediglich der Drogendelikte wegen vor Gericht.
Sie wollen ihre Mittäter nicht verraten
Am schwersten wiegen die Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, welche das Trio gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, gemeinsam, mehrfach und – wegen der Menge und des Reinheitsgrads – qualifiziert begangen haben soll.
Ihnen wird Erwerb, Verkauf und Konsum von Kokaingemisch und Marihuana vorgeworfen. Die Delikte begingen sie teilweise gemeinsam. Im Spiel waren dabei zudem unbekannte Personen, deren Namen die Beschuldigten nicht preisgeben wollten.
Alle Delikte wurden in der Zeit von Februar 2014 bis Juni 2016 in den Regionen Thun, Biel und Bern begangen. Die Deliktsumme aus den Diebstählen wird in der Anklageschrift mit rund 75'000 Franken beziffert.
Bei der Befragung durch Gerichtspräsidentin Eveline Salzmann bestritten alle Beschuldigten einige der ihnen vorgeworfenen Delikte oder verweigerten die Aussage. «Ich war nicht bei allen Diebstählen dabei», gab etwa der Hauptbeschuldigte zu Protokoll. Oder einer der Angeklagten wollte nicht gewusst haben, dass man nach Biel gefahren war, um Kokain zu erwerben.
44 Monate für den Hauptangeklagten gefordert
Staatsanwalt Matthias Wiedmer zweifelte an vielen Aussagen der Beschuldigten und bezeichnete einige davon als Schutzbehauptungen. Für den Hauptangeklagten, der sich seit November 2016 im vorzeitigen Strafvollzug befindet, beantragte er eine Freiheitsstrafe von 44 Monaten, eine Geldstrafe und eine Busse sowie die Übernahme der Verfahrenskosten.
Für den zweiten Beschuldigten forderte Wiedmer eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Busse. Den Dritten schliesslich möchte er mit einer Geldstrafe und einer hohen Busse davonkommen lassen.
Verteidiger bezeichnen Beweislage als dürftig
Die drei amtlichen Verteidiger erachteten ihre Klienten zum Teil in nur wenigen Fällen als schuldig. Sie sprachen von einer dürftigen Beweislage und plädierten deshalb für den Rechtsgrundsatz «In dubio pro reo» (Im Zweifel für den Angeklagten). «Mein Mandant hat seine Drogensucht überwunden und ist heute ein anderer Mensch», sagte etwa der Verteidiger des Hauptangeklagten.
In Bezug auf Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz und weitere Delikte erachtete er ihn trotzdem als schuldig. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von 34 Monaten, wovon 17 Monate teilbedingt.
Sofortige Entlassung gefordert
Unter Berücksichtigung von Untersuchungshaft und vorzeitigem Strafantritt müsse er sofort aus dem Gefängnis entlassen werden. Zudem forderte er eine Entschädigung wegen Überhaft. Für einen weiteren Angeklagten wurde ein Schuldspruch lediglich wegen Konsums von Marihuana beantragt. Das Kollegialgericht in Dreierbesetzung fällt die Urteile heute.
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