Verkehrssünder muss neun Monate hinter Gitter
Ein Autofahrer wurde wegen verschiedener Verkehrsdelikte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Unbedingt deshalb, weil er kein unbeschriebenes Blatt ist.

Einem in der Region Thun wohnhaften 46-jährigen, aus Spanien stammenden Mann warf die Staatsanwaltschaft verschiedene strafbare Handlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz vor. Deswegen stand er am Freitag vor dem Regionalgericht Oberland in Thun.
Die Anklageschrift enthielt sechs Straftatbestände. Auslöser der ganzen Geschichte war das Fahren in fahrunfähigem Zustand. In den frühen Morgenstunden im Juli des vergangenen Jahres kollidierte der Beschuldigte auf einem Parkplatz in Thun beim Rückwärtsfahren mit einem parkierten Auto. Der Mann entfernte sich zu Fuss von der Unfallstelle, um sich der Durchführung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit zu entziehen.