Schweiz muss für Schutzbedürftige Verantwortung übernehmen
Asylbewerber-Familien können nicht mehr so leicht nach Italien zurückgeschickt werden.

Die Schweiz darf eine achtköpfige afghanische Familie nicht bedingungslos nach Italien abschieben. Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In Italien sei es möglich, dass Asylbewerber auf der Strasse leben müssten oder in einem völlig überfüllten Heim untergebracht würden, stellte die Grosse Kammer in ihrem Urteil fest. Die Privatsphäre sei in solchen Unterkünften nicht garantiert, zudem gebe es Berichte von gesundheitsschädigenden Situationen oder Gewalt.