Entscheide des BundesratsSchweiz schliesst sich freiwillig EU-Stromsparziel an
Der Bundesrat hat am Mittwoch mehrere Geschäfte zum Stromverbrauch und Sicherung der Energieversorgung behandelt. Ein Überblick.

Der Stromverbrauch soll von Januar bis März 2023 sowie im November und Dezember 2023 um 10 Prozent gesenkt werden gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Die Schweiz übernimmt auf freiwilliger Basis das Stromsparziel der EU.
Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Die Reduktion des Stromverbrauchs soll im Rahmen der laufenden Energiesparkampagne erreicht werden, wie er schreibt. Diese Kampagne wird bis zum Winter 2023/2024 weitergeführt. Mit den Massnahmen trage die Schweiz zur Senkung der Grosshandelspreise und Stärkung der Versorgungssicherheit in Europa bei, so der Bundesrat.
Nicht übernehmen will der Bundesrat hingegen weitere Massnahmen der EU zur Dämpfung der Strompreise – wie beispielsweise eine Solidaritätsabgabe auf Überschussgewinnen im fossilen Bereich. Angesichts der Wirtschaftslage und der im Vergleich zum Ausland tieferen Inflation gebe es keinen Handlungsbedarf, schreibt er.
Gesetz für sichere Energieversorgung
Der Bundesrat bereitet gesetzliche Grundlagen vor, damit im Winter 2023/2024 die sichere Versorgung mit Energie gestärkt werden kann. Namentlich die Gasbranche soll sich auf dieser Grundlage auf den nächsten Winter vorbereiten können. (Lesen Sie dazu auch: Genug Energie für den Winter: Jetzt verpflichtet uns der Bund zum Stromsparen auf Vorrat)
Die Landesregierung führte eine Aussprache zu einem dringlichen und befristeten Bundesgesetz zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit, wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilte. Die Vernehmlassung will er im Februar 2023 starten. Geplant ist, dass die Bestimmungen ab 1. Juli 2023 gelten.
Für den laufenden Winter traf der Bundesrat kurzfristige Massnahmen, um eine Gasmangellage zu verhindern. Die Branche wurde verpflichtet, eine Reserve für den Winter anzulegen und ein Abrufkonzept dafür anzulegen. Im Winter 2023/2024 werde die Lage voraussichtlich noch kritischer sein als derzeit, schrieb das BFE. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) bereitet deshalb ein dringliches Bundesgesetz vor, um die Grundlage für die Vorbereitungen zu legen.
Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen geregelt
Wird im laufenden Winter der Strom knapp, sollen Reservekraftwerke und Notstromgruppen über die Engpässe hinweghelfen. Der Bundesrat hat die für deren Betrieb nötige Verordnung in Kraft gesetzt. Diese regelt den Betrieb der für die Reserve bezeichneten Anlagen für die Zeit ab Donnerstag (22. Dezember) bis am 31. Mai 2023, wie das BFE ebenfalls am Mittwoch mitteilte. Für die Anlagen werden Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung und die Beschränkung der Anzahl Betriebsstunden vorübergehend aufgehoben.
Als Reservekraftwerke steht nach Angaben des Bundesrates die Anlage mit acht Turbinen in Birr AG fest. Weitere Anlagen in Monthey VS und Cornaux NE sind in Vorbereitung.
Reservekraftwerke und Notstromgruppen sind Teil der Massnahmen, die der Bundesrat gegen eine Strommangellage im Winter beschlossen hat. Weitere Massnahmen sind die Wasserkraftreserve, mehr Kapazitäten im Übertragungsnetz, der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen, die vorübergehende Reduktion der Restwasserabgabe von Wasserkraftwerken sowie die Energiesparkampagne (Lesen Sie auch unseren Kommentar zum Plan für einen Strommangel: Ein Steilpass für Libertäre und Anarchisten).
Die Winterreserveverordnung – sie soll spätestens Mitte Februar 2023 in Kraft treten – regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve und einer ergänzenden Reserve aus Reservekraftwerken und Notstromgruppen.
SDA/aru
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