Berufsverbot für Sexualstraftäter
Der Bundesrat will Minderjährige vor verurteilten Sexualstraftätern besser schützen. Um Rückfällen vorzubeugen, sollen verurteilte Personen Berufe wie Lehrer nicht mehr ausüben dürfen.
Der Bundesrat unterstützt eine Motion, die eine Ausweitung des bestehenden Berufsverbotes sowie die Einführung eines Kontaktverbotes vorschlägt.
Solche Verbote seien zwar kein Allheilmittel gegen den Rückfall von Sexualstraftätern, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion von Carlo Sommaruga (SP/GE). Sie seien aber für bestimmte Täter mit einem Restrisiko sinnvoll.
Wichtig sei allerdings, dass die Verbote verhältnismässig angewandt würden. So könne niemandem jeglicher Kontakt zu Kindern verboten werden, ansonsten könne sich der verurteilte Täter ja nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen und kein soziales Leben mehr führen.
Derart rigorose Verbote seien auch nicht notwendig, da sie nicht für eigentlich gefährliche Täter, sondern vielmehr für Täter vorgesehen werden sollen, die auf Grund einer günstigen Prognose aus dem Straf- und Massnahmenvollzug entlassen oder nicht zu einer freiheitsentziehenden Sanktion verurteilt würden.
Rückfälle vorbeugen
Sommaruga verlangt, dass das Gericht neu Beschränkungen für persönliche Beziehungen und Berufsverbote aussprechen kann. Ausserdem soll es neu veranlassen können, dass entlassene Straftäter individuell strafrechtlich begleitet werden.
Laut Sommaruga beugen diese neuen Massnahmen Rückfällen vor. Zudem werde den Richtern eine grössere Verantwortung übertragen und dem Staat eine Mitverantwortung über das strafrechtliche Urteil hinaus.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch