Bund kommt Hündelern entgegen
Hundehalter müssen sich nun doch weniger lang schulen lassen: Der Praxiskurs mit dem Hund dauert noch vier Stunden – vorgesehen waren zunächst zehn Stunden.

Dies geht aus der neuen Ausführungsverordnung zur Tierschutzgesetzgebung hervor, die das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am Montag publizierte. Im Winter dürften die ersten Kurse stattfinden. Die Übergangsphase dauert bis Herbst 2010. Seit dem 1. September gilt eine neue Tierschutzverordnung.
Auch Theoriekurs kürzer
Die Dauer des praktischen Trainings sei von zwei Stunden auf eine gekürzt worden, sagte BVET-Sprecher Marcel Falk auf Anfrage. Zweistündige Kurse seien für junge Hunde zu lang. Verschiedene Organisationen hatten in der Anhörung auf dieses Problem hingewiesen.
Ausserdem findet der Kurs in vier statt fünf Einheiten statt. Damit sei die minimale Dauer festgelegt worden, in der der Kursstoff vermittelt werden könne, sagte Falk. Im Kurs sollen die Hundebesitzer lernen, ihren Hund in alltäglichen Situationen unter Kontrolle zu halten. Die zehnstündigen Kurse hatte der Schweizerische Tierschutz dafür für zu kurz gehalten. Auch den theoretische Kurs verkürzte der Bund nach der Anhörung von fünf auf vier Stunden.
Schweizweit und einheitlich
Organisationen, die sich für die Ausbildung der Kursleiter für diese Kurse interessieren, könnten ihre Dossiers dem BVET zur Anerkennung einreichen, heisst es weiter. Wer bereits über eine vergleichbare Ausbildung verfügt, muss nicht das ganze 140-stündige Kursprogramm durchlaufen. Die Kurse werden schweizweit einheitlich durchgeführt.
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