Bundesrat legt «Lizenz zum Hüten» auf Eis
Die Vorbereitungen für die umstrittene «Lizenz zum Kinderhüten» werden unterbrochen. Die Regierung will die Weichenstellungen des Parlaments abwarten.

Der Bundesrat beschloss heute, geplante Gesetzesänderungen abzuwarten und erst danach zu entscheiden, wie es mit der Kinderbetreuungsverordnung weitergehen soll. Die Absicht des Parlaments, für die Kinderbetreuung neue gesetzliche Regeln zu schaffen, begrüsst die Landesregierung.
Allerdings lehnen die Räte eine zuvor vom Bundesrat ins Spiel gebrachte Bewilligung für die private Kinderbetreuung bei Verwandten und Bekannten ab. Die Rechtskommissionen beider Kammern hatten eine entsprechende parlamentarische Initiative aus der Nationalratskommission angenommen. Der Vorstoss sieht vor, dass für die private Betreuung von Kindern durch Bekannte und Verwandte der Familie keine Bewilligung nötig ist.
Wer Pflegekinder betreut, braucht dagegen eine Bewilligung. Zuständig wäre gemäss dem Vorstoss die Vormundschaftsbehörde oder eine andere vom Wohnkanton bezeichnete Stelle. Diese würde auch die Aufsicht ausüben.
Heftig kritisierte Hüte-Bewilligung
Der Bundesrat hatte für eine Neuregelung der Kinderbetreuung bereits zwei Anläufe unternommen. Nachdem ein erster Versuch, eine «Lizenz zum Hüten» für Göttis, Gotten und Tanten einzuführen, in der Vernehmlassung heftig kritisiert worden war, krebste der Bundesrat zurück.
Doch auch sein zweiter Entwurf für die Kinderbetreuungsverordnung erntete Kritik von links bis rechts. Die bürgerlichen Parteien fanden, die Verordnung greife immer noch zu stark in die Hoheit der Eltern ein. Den Fachstellen ging der Vorschlag zu wenig weit, wonach nur bezahlte Tageseltern eine Hüte-Bewilligung brauchen.
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