Sozialpartner sollen bei Arbeitszeit-Regeln mitreden dürfen
Eine Kommission des Ständerates beabsichtigt, Bestimmungen der Arbeitszeit zu lockern. Der Bund stellt jedoch Bedingungen.

Die Wirtschaftskommission des Ständerates (Wak) will zur von ihr geplanten Lockerung der Regeln zur Arbeitszeit eine umfassende Anhörung durchführen. Sie wolle die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Verbände aus dem Gesundheitswesen dazu einladen, teilte sie am Freitag mit.
Die Wak hatte auf Basis einer parlamentarischen Initiative von Konrad Graber (CVP/LU) einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Der Bundesrat stellte sich jedoch dagegen. Er beantragte dem Parlament, nicht darauf einzutreten.
In seiner Stellungnahme kritisierte der Bundesrat, dass die Wak die Sozialpartner nicht einbezogen habe. «Schon allein deshalb erachtet der Bundesrat die Erfolgschancen dieser Revisionsvorlage als gering», hielt er fest.
Jahresarbeitszeitmodell
Der Gesetzesentwurf bezweckt, dass mehr Personen nach einem Jahresarbeitszeitmodell arbeiten: Arbeitgeber sollen künftig Vorgesetzte und Fachspezialisten, die mindestens 120'000 Franken verdienen oder einen höheren Bildungsabschluss haben, einem Jahresarbeitszeitmodell unterstellen können.
Möglich wäre dies aber nur mit Zustimmung der Betroffenen oder der Arbeitnehmervertretung des Betriebs. Auch soll die wöchentliche Arbeitszeit 67 Stunden nicht überschreiten dürfen. Und die jährliche Arbeitszeit soll auf mindestens 40 Wochen verteilt werden müssen.
Neu wäre es für Betriebe möglich, ohne Bewilligung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem zustimmen, ab 4 Uhr morgens zu beschäftigen beziehungsweise bis 24 Uhr. Das berge Risiken für die Gesundheit, schrieb der Bundesrat. Die medizinischen Erkenntnisse sprächen klar gegen einen Arbeitsbeginn vor 5 Uhr.
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