Warnschild entbindet nicht von der Haftung
Greift eine Kuh einen Wanderer an, haftet grundsätzlich der Kuhhalter. Daran ändert auch nichts, wenn Bauern Warnschilder aufstellen mit der Erklärung, dass sie jede Haftung ablehnen.

Auf dem Weissenstein ist Anfang Juli eine Frau von Mutterkühen angegriffen und erheblich verletzt worden. Das ist kein Einzelfall. Auf Kuhweiden stehen deshalb Plakate, auf denen Wanderer aufgefordert werden, Distanz zu den Kühen zu halten. «Jede Haftung wird abgelehnt», steht auf diesen Schildern und gleich daneben das Logo von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) und vom Verein Mutterkuh Schweiz. Sind Wanderer selber schuld, wenn sie weitergehen und es zu einem Zwischenfall mit Kühen kommt? Können Bauern oder gar die BUL mit einem Schild alle Haftungsfragen von sich weisen?