Sie wollten die Jungfraubahnen erpressen
Am Freitag wurden zwei Brüder wegen versuchter Erpressung verurteilt. Sie suchten vor drei Jahren das Gespräch mit den Jungfraubahnen, verlangten Geld und versprachen dafür, nicht gegen das V-Bahn-Projekt in Grindelwald vorzugehen.

In Grindelwald war 2014 die geplante V-Bahn das Hauptgesprächsthema im Dorf. Die meisten waren dafür, wenige dagegen. Es ging um Zonenplan- und Baureglementsänderungen, um Erschliessungen, und die Grundbesitzer mussten einverstanden sein damit, dass die Bahn über ihr Land führen werde.
Die zwei Brüder, 51- und 49-jährig, glaubten, sie seien immer noch Mitbesitzer von Land, über das die Bahn führen werde. Jedoch war der Erbgang, an dem sie beteiligt gewesen waren, bereits 2003 definitiv abgeschlossen worden, und sie hatten keine Rechte mehr an den Grundstücken. Dies muss ihnen bekannt gewesen sein.
Gespräch gesucht
Die beiden Brüder, von denen heute keiner mehr in Grindelwald wohnt, setzten sich 2014 vor der Gemeindeversammlung mit Urs Kessler, CEO der Jungfraubahn Holding AG, in Verbindung und behaupteten, sie hätten an drei Grundstücken erbrechtliche Ansprüche.
Sie verlangten von den Jungfraubahnen Unterstützung im Rahmen der erbrechtlichen Ausseinandersetzung und ein Darlehen von 75 000 Franken, sowie Hilfe bei der Anmietung einer Wohnung für einen der beiden Brüder. Sie stellten den Jungfraubahnen in Aussicht, später die Überfahrtsrechte zu erteilen und damit die Realisierung des Projekts V-Bahn zu ermöglichen. Urs Kessler wusste damals nicht, dass die beiden keine Rechte an den erwähnten Grundstücken mehr hatten. Sobald dies bekannt war, wurden die Gespräche abgebrochen.
Drohung mit Beschwerde
Ende 2014 drohten die beiden den Jungfraubahnen damit, eine Gemeindebeschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung einzureichen und allenfalls bis vor Bundesgericht weiter zu ziehen. Sie schrieben in einem Brief, der dem Gericht vorlag, dass damit das Projekt V-Bahn um fünf bis sieben Jahre verzögert werden könnte. Im einem Gespräch mit einem Mitglied des Verwaltungsrates verlangten sie nun viel mehr Geld von den Bahnen.
So soll einer wörtlich gesagt haben: «Die Jungfraubahnen sind eine Schatzkiste, da muss mehr drinliegen als die 75 000 Franken.» Sie stellten allerdings Bedingungen. Sie wären bereit gewesen, ihre Beschwerde zurückzuziehen, wenn das Angebot höher als 75 000 Franken gewesen wäre.
Von diesem Gespräch gib tes eine Aktennotiz. Anstatt Stellung zu nehmen zur Aktennotiz, wie es abgemacht worden war, haben die Brüder diese per Mail weitergeleitet an alle Verwaltungsräte und alle Gemeinderäte von Grindelwald. Im Begleittext bestreiten sie, Geld gefordert zu haben.
An der Gerichtsverhandlung am Freitag forderte der Anwalt der Jungfraubahnen eine Verurteilung der beiden Männer wegen versuchter Erpressung und beim älteren Bruder eine Straferhöhung wegen Drohung zum Nachteil von Urs Kessler. Die beiden hätten sich sanieren wollen. Sie hätten nie etwas Konkretes in der Hand gehabt, um das Gespräch mit den Jungfraubahnen zu suchen. Ganz anders sahen es die beiden Verteidiger. Sie forderten je einen Freispruch. Den Bahnen sie ja kein Schaden entstanden, argumentierten sie.
Bedingte Geldstrafen
Bei beiden Angeschuldigten ging die Einzelrichterin davon aus, dass sie Geld brauchten. Sie sahen eine Chance für sich, jetzt zu Geld zu kommen. Aber sie hatten keine Ansprüche mehr aus der Erbteilung, und die Beschwerde diente nur als Druckmittel. «Eigentlich habe sie gepokert, sie hatten nichts anzubieten.»
Die Richterin verurteilte die beiden wegen versuchter Erpressung zu bedingten Geldstrafen. Den ältern der Brüder zu 180 Tagessätzen zu 30 Franken, den jüngeren zu 168 Tagessätzen zu 30 Franken. Sie müssen auch die Verfahrenskosten und die Parteikosten übernehmen, die je fast 10 000 Franken ausmachen.
Ob die Brüder das Urteil akzeptieren, ist noch nicht bekannt, sie wollten sich noch mit den Anwälten besprechen. Die Jungfraubahnen akzeptieren das Urteil, es sei sehr gut begründet worden, sagte ihr Anwalt am Freitagabend nach der Urteilsverkündung.
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