Sind Lebenspartner auch versichert?
Die berufliche Vorsorge ist die wichtigste Leistung neben dem Lohn. Diese Zeitung bringt Erklärungen. Heute: Lebenspartnerrente.
«Hat meine Partnerin Anspruch auf eine Rente meiner Pensionskasse, falls ich sterbe?» Diese Frage wird Vorsorgeberatern wiederholt gestellt. Und die Antwort lautet wie so oft im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG): «Es kommt darauf an.» Gesetzlich haben Lebenspartner keinen Anspruch aus der Pensionskasse ihres Partners – selbst wenn sie gemeinsame Kinder haben. Doch die Vorsorgestiftungen haben die Möglichkeit – nicht aber die Pflicht –, Lebenspartnerrenten zu sprechen. Bedingung ist, dass in den vorangehenden fünf Jahren eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft geführt wurde oder der hinterbliebene Partner für gemeinsame Kinder aufkommen muss. Diese Bedingung steht im Gesetz. Den Pensionskassen ist es freigestellt, zusätzliche Bedingungen zu stellen. Häufig wird etwa verlangt, dass die Lebensgemeinschaft bei der beruflichen Vorsorgestiftung angemeldet wird. Wenn dem so ist, muss man sich daran halten und kann sich nicht im Nachhinein darauf berufen, der Chef und alle anderen hätten von dieser Lebensgemeinschaft gewusst.
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