Was man Volksvertretern schenken darf
Die neu Gewählten werden mit Präsenten, Gutscheinen und Einladungen umgarnt. Dürfen sie diese annehmen?

Blumen, Wein und massenhaft Einladungen zu Apéros haben die neuen Nationalrätinnen und Nationalräte seit ihrer Wahl am 20. Oktober erhalten. Die Volksvertreter werden von allen Seiten umgarnt. Über welche Aufmerksamkeiten dürfen sie sich freuen, und wo ist Vorsicht geboten?
Was man als Parlamentarier annehmen darf, ist in der Schweiz nicht offiziell geregelt. Einzig das Korruptionsstrafrecht setzt gewisse Schranken. Als Orientierung dient der «Leitfaden zur Annahme von Vorteilen und zu Transparenz- und Offenlegungspflichten», der diese Woche von den Ratsbüros veröffentlicht worden ist. Generell wird den Bundespolitikern bei der Annahme von Geschenken empfohlen, «grösste Sensibilität und Zurückhaltung» zu wahren. Keine Gedanken machen muss sich der Politiker nur bei rein privaten Geschenken von Familienmitgliedern oder Freunden. Oder wenn das Geschenk klein und «sozial üblich» ist.