Staatsanwalt fordert 8 Monate Haft für Leuteneggers Angreifer
Im Juli 2015 wurde der Stadtrat Filippo Leutenegger auf dem Binz-Areal von einem Besetzer attackiert. Dieser muss sich jetzt vor Gericht verantworten.
Letzten Juli besetzten rund 100 Aktivisten das leer stehende Industrieareal in der Binz und feierten dort drei Tage lang eine Openair-Party. Der Zürcher Stadtrat Filippo Leutenegger (FDP) und der damalige Gemeinderat Mauro Tuena (SVP) wollten sich selbst ein Bild der Situation machen. Doch die beiden Politiker wurden beschimpft und unsanft verjagt, ein Besetzer pöbelte Leutenegger sogar an.
Obwohl Leutenegger unverletzt blieb, leitete die Polizei damals Ermittlungen ein. Diese sind mittlerweile abgeschlossen und der junge Schweizer muss sich vor Gericht verantworten, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Ihm werden Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfacher Hausfriedensbruch sowie Sachbeschädigung vorgeworfen.
Aggressive Binz-Besetzer: Stadtrat Filippo Leutenegger wird bedrängt. (18. Juli 2015) Video: Tele Züri
«Der zuständige Staatsanwalt beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten», sagt die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft der Zeitung. Ein Prozesstermin sei noch nicht festgelegt. Gemäss der «NZZ am Sonntag» lasse die Forderung nach einer unbedingten Strafe darauf schliessen, dass der Beschuldigte wohl kein unbeschriebenes Blatt sei.
Sieben Tonnen Abfall
Die Aktivisten wollten unter dem Motto «Dänkmal» an die sieben Jahre erinnern, während denen das leer stehenden Industrieareal besetzt war, bis es im Mai 2013 geräumt wurde. Die Veranstaltung wurde von der Stadtpolizei Zürich nach anfänglichen Scharmützeln toleriert. Nach der Party blieben dann aber sieben Tonnen Abfall zurück, die Mitarbeiter von Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) wegräumen mussten.
Die Aufräumarbeiten kosteten 32'000 Franken, die Polizeiaktion gar 225'000 Franken. Leutenegger wollte, dass die Besetzer für einen Teil der Kosten der Aufräumarbeiten aufkommen. Doch seine eigene Verhandlungsstrategie verhinderte das schliesslich.
Ein Knebel für die Strafverfolgung
Leutenegger gelang es damals, durch eine defensive Strategie eine Eskalation zu vermeiden. Er hatte sich entschlossen, die Party der Besetzer zu dulden, wenn diese sich im Gegenzug widerstandslos registrieren lassen und am Sonntagabend abziehen würden. Das taten sie auch.
Die Beschuldigten hätten somit davon ausgehen können, dass ihnen kein Strafverfahren drohe, wenn sie sich an diese Vorgaben hielten. Wegen dieses sogenannten Sachverhaltsirrtums konnten die Besetzer nicht belangt werden. Wie der «Tages-Anzeiger» Ende März schrieb: «Leutenegger hatte sich den friedlichen Ausgang der illegalen Openair-Party quasi mit einem Knebel für die Strafverfolgungsbehörden erkauft.»
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