Streit um Forschungsdaten beigelegt
Die Stiftung Maurice E. Müller zerrte die Universität Bern vor das Handelsgericht. Es ging um das geistige Eigentum einer Dokumentationsplattform. Das Verfahren endete in einem Vergleich.

Die Fronten schienen verhärtet. Diesen Eindruck erhielt, wer gestern Vormittag den Parteivorträgen vor dem Berner Handelsgericht zuhörte. Dabei hätte man doch meinen sollen, dass die Parteien eng zusammenarbeiteten.
Als Klägerin trat die Fondation Maurice E. Müller auf, die vom Pionier der orthopädischen Chirurgie und langjährigen Professor der Uni Bern ins Leben gerufen worden war. Beklagte war die Universität Bern.
Im Zentrum des Streits stehen Verträge von 2002 und 2007 zwischen der Universität und der Stiftung, in denen es um den Aufbau der Forschungsplattform MEMdoc geht (siehe Kasten unten). Das Verfahren musste klären, wem die Rechte an dieser Plattform gehören. Und ob der Stiftung Maurice E. Müller ein Teil der Erträge zustehen, wie sie das in ihrer Klage fordert.
Nach den Vorträgen zogen sich die Parteien zu Vergleichsverhandlungen zurück. Am späten Nachmittag teilte die Gerichtsschreiberin mit, dass die Universität Bern und die Fondation Maurice E. Müller einen Vergleich abgeschlossen und über den Inhalt Stillschweigen vereinbart hätten.
Es bestehe aber noch die Möglichkeit, die Vereinbarung zu widerrufen. Ohne diesen Vergleich hätte das mehrstufige Verfahren unter Umständen lange dauern können. Der Vorsitzende des Handelsgerichts sprach von Beweisanträgen, die ein «paar Seiten» füllen.
Von der Stiftung finanziert
Die Stiftung Maurice E. Müller stellte sich auf den Standpunkt, dass sie den Aufbau der Plattform praktisch allein finanziert hatte. Deren Rechtsvertreter Stefan Kohler sprach von einem zweistelligen Millionenbetrag, der in die Entwicklung geflossen sei. Von der Universität oder Dritten seien keine Mittel ins Projekt gesteckt worden.
Es sei zwar so, dass der Universität Bern grundsätzlich die Forschungsergebnisse ihrer Mitarbeitenden gehörten. In diesem Fall dürfe jedoch das Universitätsgesetz nicht angewendet werden. Es gehe um einen Vertrag mit Externen, es gelte das Privatrecht. Genau diese Frage sei in einem Passus des Kooperationsvertrages auch so festgehalten worden.
Jürgen Brönnimann, der Vertreter der Universität Bern, bestritt die Ansprüche der Gegenpartei. Deren Gelder seien nicht nur in die Plattform geflossen, sondern auch anderweitig im Institut verwendet worden. Er wies darauf hin, dass die Plattform heute ganz anders aufgesetzt und mit den ursprünglichen Funktionen nicht mehr vergleichbar sei. Das geistige Eigentum gehöre der Universität, so sehe es das Gesetz vor.
Kurzer Schlagabtausch
Die Vertreter der Universität vermuteten hinter der 2017 eingereichten Klage Professor Max Aebi, der im Gerichtssaal anwesend war. Der ehemalige Institutsleiter sei beleidigt gewesen, dass der Lehrstuhl in ein anderes Institut integriert worden sei. Es gehe hier um persönliche Befindlichkeiten von Aebi. Stefan Kohler wies diese Behauptung als absolut haltlos zurück.
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