Umstrittene Antenne genehmigt
Der Regierungsstatthalter hat der geplanten Mobilfunkanlage der Salt Mobile SA an der Sonnhaldestrasse die Gesamtbaubewilligung erteilt. Die Einsprachen hat er abgewiesen.

Der Mobilfunkanbieter Salt möchte auf dem Dach des Wohnblocks an der Sonnhaldestrasse 11 in Bützberg eine neue Mobilfunkanlage erstellen. Dieses Vorhaben stiess jedoch letzten Sommer auf grossen Widerstand: Innerhalb der Frist gingen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau drei Einsprachen ein.
Darunter eine Kollektiveinsprache mit 58 Mitunterzeichnenden. Zu den Einsprechern gehörten auch die Schulkommission und der Trägerverein Kinderhut. Sie stören sich daran, dass mitten im Wohnquartier eine Antenne so nahe beim Schulhaus und bei der Kindertagesstätte gebaut werden soll. Sie sorgen sich um das Wohl der Kinder.
Mittlerweile hat das Regierungsstatthalteramt der Bauherrschaft die Gesamtbaubewilligung für ihr Projekt erteilt. Das entsprechende Schreiben liegt dieser Zeitung vor.
«Das ist ausgeschlossen»
Darin ist unter anderem zu lesen, dass sich das Statthalteramt den Ausführungen des Berner Wirtschaftsamtes Beco anschliesst. Dessen Beurteilung habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung erfülle und damit bewilligungsfähig sei.
Beide fraglichen Schulanlagen hätten einen ausreichend grossen Abstand zur geplanten Mobilfunk-Basisstation, welcher keine weiteren Abklärungen oder Berechnungen rechtfertige. Eine Überschreitung des Anlagegrenzwertes sei ausgeschlossen.
Zur von der Schulkommission bemängelten angeblich fehlenden Zonenkonformität hält der Statthalter zudem fest, dass die Gemeinde über keine speziellen Vorschriften zu Mobilfunkanlagen in der baurechtlichen Grundordnung verfüge und die geplante Anlage aus diesem Grund in der W4 zonenkonform sei.
Verzicht auf eine Beschwerde
Der Kinderhut zeigt sich in einer Medienmitteilung erstaunt darüber, dass das Beco keine eigenen Berechnungen zur Strahlenbelastung gemacht hat, sondern sich allein auf die Berechnungen der Bauherrschaft beruft.
«Es befremdet, dass der Regierungsstatthalter daraufhin keine unabhängige Berechnung angeordnet hat.» Der Trägerverein verweist zudem auf die von ihm in Auftrag gegebenen Berechnungen eines unabhängigen Experten. Gemäss diesen wird der Grenzwert bei der Kita gar leicht überschritten.
Diese Berechnungen seien nie wirklich widerlegt worden. Der Kinderhut verzichtet jedoch, genau wie die Schulkommission, darauf, die Einsprache weiterzuziehen. «Wir können uns ein kostspieliges und langwieriges Verfahren nicht leisten.»
Er verlangt aber, dass die Abnahmemessungen nach der Inbetriebnahme unangemeldet von einer unabhängigen Instanz gemacht werden.
Wie die Medienstelle der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern am Dienstag bestätigte, sind gegen den Gesamtbauentscheid keine Beschwerden eingegangen. Es sind jedoch noch solche per B-Post möglich.
swl
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