Vergewaltigungs-Fall: Urteil wird doch öffentlich verkündet
Das Regionalgericht Oberland reagiert «auf die neusten Entwicklungen» und verkündet das Urteil rund um den laufenden Vergewaltigungs-Fall am Freitag öffentlich. Bei den drei mutmasslichen Tätern soll es sich um Ex-Spieler des FC Thun handeln

Der Fall einer mutmasslichen Vergewaltigung im November 2005 in der Region Thun wirft nach wie vor hohe Wellen. Wie der «Blick»am Mittwoch berichtete, handelt es sich bei den mutmasslichen Tätern um drei ehemalige Spieler des FC Thun. Darunter soll sich auch ein früherer Goalie der Nationalmannschaft befinden.
Seit Mittwoch stehen die Angeklagten nun in Thun vor dem Regionalgericht Oberland.Die Verhandlung findet indes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den entsprechenden Antrag haben laut Gerichtsschreiberin Evelyne Halder sowohl die Privatklägerin als auch die Beschuldigten gestellt.
Jetzt rudert das Regionalgericht zumindest teilweise zurück: «Aufgrund der neusten Entwicklung» revidiert es den Entscheid «betreffend Ausschluss der Öffentlichkeit». An der für morgen Nachmittag angesetzten Urteilseröffnung werden Medienvertreter zugelassen sein.
Die Privatklägerin sowie die Beschuldigten seien jedoch «von der Teilnahme an der Urteilseröffnung dispensiert». Ob es sich bei den drei Männern tatsächlich um drei frühere FC-Thun-Spieler handelt, bleibt weiterhin unklar. Das Regionalgericht Oberland erteilt weiterhin keine Auskünfte zum Verfahren und auch die Anklageschrift wird nicht herausgegeben.
Happige Vorwürfe
Die den drei Männern vorgeworfene Tat ereignete sich 2005. Eine Frau übernachtete damals bei einem Freund, dem sie emotional sehr zugetan war. In der Wohnung waren auch zwei weitere Bekannte zugegen. Im Laufe des Abends soll es zu sexuellen Handlungen zwischen den drei Männern und der Frau gekommen sein.
Mehr als drei Jahre nach der Tat erstattete die Frau Anzeige. Sie sei auf ein Sofa gedrückt und geschlagen worden, brachte sie vor. Die Männer hingegen berichteten von einem «einvernehmlichen Sexerlebnis».
Die Staatsanwaltschaft führte Befragungen durch und stellte im Februar 2013 das Verfahren wegen mangelnder Beweise ein. Das bernische Obergericht bestätigte den Entscheid, nicht so aber das Bundesgericht. Es war der Ansicht, das Verfahren hätte nur bei klaren Hinweisen auf Straflosigkeit eingestellt werden dürfen. Bei zweifelhafter Beweislage sei grundsätzlich eine gerichtliche Beurteilung angebracht.
Nicht der erste Fall
Auch 2007 erschütterte ein Sexskansdal den FC Thun. Dabei ging es um sexuelle Handlungen mit einem minderjährigen Mädchen aus der Fanszene. Das Mädchen war mit den sexuellen Handlungen einverstanden.
Gegen 13 Personen wurde Anklage erhoben, darunter auch mehrere ehemalige Spieler der ersten Mannschaft. Wo es vor Gericht zu Verurteilungen kam, wurden meist bedingte Geldstrafen und Bussen verhängt. Im Dunstkreis des Sexskandals von 2007 wurde auch bekannt, dass es schon 2005 zu Vorfällen gekommen war und Spieler von der Clubleitung abgemahnt wurden.
SDA/gbs
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