Regionalgericht Oberland Waffe wechselte ohne Ausnahmebewilligung Besitzer
Zwei Männer wurden wegen Vergehens gegen das Waffengesetz zu bedingten Geldstrafen und zu Bussen verurteilt.

Ein 71-jähriger Schweizer aus dem Berner Oberland erwarb im Sommer des letzten Jahres eine zu einer halbautomatischen Feuerwaffe umgebaute Serienfeuerwaffe ohne kantonale Ausnahmebewilligung. Die Ordonanzfeuerwaffe wurde nicht direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu Eigentum übernommen. Veräussert hatte das Sturmgewehr 57 ein 54-jähriger Berner Oberländer.