Wengernalpbahn muss Hotel Jungfrau weiterhin beliefern
Auch in Zukunft wird die Wengernalpbahnen (WAB) Güter an die Station Wengernalp liefern. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Die Wengernalpbahn (WAB) muss weiterhin das Hotel Jungfrau direkt mit Gütern beliefern, dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Ursprünglich wollte das Unternehmen die Station Wengernalp für den Gütertransport schliessen.
Güter für das Hotel hätten an den Stationen Wengen oder Kleine Scheidegg abgeholt oder aufgegeben werden müssen. Dagegen wehrten sich die Betreiber des Hotels und bekamen vom Bundesamt für Verkehr Recht. Gegen diesen Entscheid legte die WAB beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.
Die WAB begründete ihre Massnahme mit betrieblichen Aufwendungen. Insbesondere wies das Unternehmen darauf hin, das es sich beim Transport mehrheitlich um Klein- und Kleinstmengen handle. Der geringe Umsatz stehe in keinem Verhältnis zum administrativen und betrieblichen Aufwand. Die Belieferung sei nicht kostendeckend. Des weiteren bestehe eine durchgehende Alpstrasse, über welche das Hotel seine Versorgung im Sommer per Allradfahrzeug und im Winter per Pistenfahrzeug sicherstellen könne. Dies würde einer Gleichbehandlungen mit anderen Betrieben im Berggebiet entsprechen.
Hoher Qualitätsstandards des Betriebs
Die Hotelbetreiber wiesen unter anderem auf die hohen Qualitätsstandards des Betriebs und das Unfallpotenzial beim Transport auf der Piste hin. Des weitere entstünden bei der Station Wengernalp sowieso längere Haltezeiten, weil Passagiere mit Gepäck ausstiegen und es sich um eine Kreuzungsstation handle.
Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde der WAB ab. Es wies darauf hin, dass bisher der Gütertransport reibungslos ablief. Weiter sei es Sinn der Konzession, «die Transporte auf eine Art und Weise durchzuführen, welche mit wenig Immissionen verbunden ist».
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