Zibelemärit in Corona-ZeitenWirte ärgern sich über Ausschankvorgaben am Zibelemärit
Die Stadt verbietet den Alkoholausschank an Aussenständen am Zibelemärit. Wirte dürfen aber drinnen Glühwein über die Gasse verkaufen. Trotzdem gibt es Unmut.

Glühwein gehört fast so zum Zibelemärit wie die Zibele selber. Doch dieses Jahr wärmt er nicht nur am Markttag vom 22. November Hände und Bäuche. Er erhitzt die Gemüter schon im Voraus. Grund dafür ist ein Entscheid der Stadt Bern. Am diesjährigen Zibelemärit ist es Standbetreiberinnen und Standbetreibern wegen Corona nicht erlaubt, Alkohol auszuschenken. Der Verkauf ist Restaurants und Bars vorbehalten, alkoholische Getränke dürfen nur sitzend im Rahmen der bestehenden Aussenbestuhlung oder im Innenbereich der regulären Gastronomie getrunken werden, wie die Stadt bereits im September mitteilte.