Wenn der Mieter zum Pinsel greift
Mieter streichen gerne die Wohnung. Oder sie brechen gleich ganze Wände heraus. Vor jeder dieser Änderungen muss der Vermieter aber um Erlaubnis gefragt werden. Sonst kann ein Rückbau für den Mieter teuer werden.

Tanja Müller gefallen die weissen Schlafzimmerwände der Mietwohnung nicht mehr. Sie lässt sich diese vom Maler gelb streichen und schickt die Rechnung dem Vermieter. Dieser verweigert die Zahlung und verlangt: Tanja Müller solle die Wände auf ihre Kosten wieder weiss streichen lassen. Wer ist im Recht? «Der Vermieter. Es kommt in der Praxis sehr oft vor, dass Mieter ohne Einwilligung des Vermieters Wände streichen», sagt Pavlo Stathakis, Anwalt beim Hauseigentümerverband Schweiz. Hat der Mieter ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters Arbeiten ausgeführt, kann das Mietverhältnis sogar gekündigt werden.