Gewerkschaft Syna ruft im Fall Dätwyler das Schiedsgericht an
Die Firma Dätwyler in Altdorf hat die wöchentliche Arbeitszeit um zwei Stunden für die Dauer eines Jahres erhöht, ohne Lohnausgleich.
Die Gewerkschaft Syna ist damit nicht einverstanden und ruft nach ergebnislosen Verhandlungen das Schiedsgericht an. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Maschinenindustrie sieht für Betriebe in Krisensituationen eine Ausnahmevereinbarung zu Erhöhung der Arbeitszeit vor. Davon hat der Urner Mischkonzern Dätwyler Gebrauch gemacht. Als Begründung wurden die Frankenstärke und die daraus resultierenden Exportschwierigkeiten genannnt. Diese Argumentation ist für die Gewerkschaft Syna nicht stichhaltig. Mit den veröffentlichten Konzernzahlen könne ein solcher Schritt nicht begründet werden, heisst es in einem Communiqué vom Dienstag. Im übrigen hätten die Gewerkschaften von Beginn weg in den Prozess einbezogen werden müssen. Einigungsverhandlungen gescheitert Einigungsverhandlungen zwischen den Vertragspartnern und dem Arbeitsgeberverband Swissmem vom Dienstag hätten keine Einigung gebracht, schreibt Syna. Deshalb würden Syna und Unia das Schiedsgericht anrufen. Dieses müsse klären, ob die Anwendung des strittigen GAV-Artikels korrekt erfolgt ist. Die Dätwyler-Gruppe erhöhte ihren Nettoumsatz im vergangenen Jahr um 17,6 Prozent auf 1,32 Milliarden Franken. Der negative Wechselkurseinfluss belief sich auf 5,5 Prozent oder 61,4 Millionen Franken. Bereinigt um diese Faktoren habe sich ein Wachstum von 9,8 Prozent ergeben, gab Dätwyler Ende Januar bekannt.
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