Kann man sich vom Betrugsverdacht freikaufen?
Im Insiderfall Allianz wurden zwei Verfahren wegen Wiedergutmachung eingestellt. Das wird heftig kritisiert.

Wie ist es möglich, dass ein Finanzspezialist einer strafrechtlichen Verurteilung entgeht, obwohl er im Verdacht steht, er habe ab Herbst 2000 mit Dutzenden von manipulierten Aktiendeals in zwei Jahren einen «illegalen Gewinn» von 6,2 Millionen Franken gemacht, auf Kosten mehrerer Kunden der Allianz-Gruppe? Das fragten sich mehrere Leser des Berichts über einen Geldverwalter und zwei Banker, die Allianz-Kunden systematisch geplündert hatten. Der angeschuldigte Finanzspezialist kam frei, indem er der Allianz eine «umfangreiche Geldzahlung» leistete, worauf sein Verfahren wegen «Wiedergutmachung» eingestellt wurde. So einfach ist das im Grundsatz.