
wirtschaft
Auto gestohlen – Versicherungsprämie bleibt fällig
Eine geplante Gesetzesänderung von Bundesrat Ueli Maurer würde Versicherte benachteiligen. Konsumentenschützer schlagen Alarm.
Oft übernehmen Versicherungen keine Kosten, wenn die Zähne vor einem Unfall nicht mehr ganz gesund waren.
Gehen bereits geschwächte Zähne durch einen Unfall verloren, können Versicherungen trotzdem leistungspflichtig sein. Foto: iStock
Die Zahnschmerzen sind längst abgeklungen, die zerschlagenen Zähne inzwischen durch künstliche ersetzt. Nun aber drücken die drohenden Behandlungskosten auf Claudio Birchers Gemüt. Denn die Versicherung will nicht zahlen.
Vor gut einem Jahr erlitt Bircher, der in Wirklichkeit anders heisst, einen Zahnunfall. Er habe sich gebückt, um etwas vom Boden aufzuheben, erinnert sich der 55-Jährige. Dabei habe die Klinke einer unerwartet und heftig zugeschlagenen Tür seinen Unterkiefer getroffen. Danach hätten seine unteren Vorderzähne etwas gewackelt. Er habe zuerst gedacht, das lege sich wieder. Sein Zahnarzt aber riet ihm, den Vorfall der Unfallversicherung zu melden. Diese bestätigte, sie werde «die gesetzlichen Leistungen für die Folgen des Ereignisses» übernehmen.
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