Zu viel nackte Haut – Zürich verbietet Plakat
Die Werbung eines Fitnessstudios ist der Stadt zu freizügig. Sie lässt das Plakat vom öffentlichen Grund entfernen.

Schau nackt besser aus. So lautet die Werbebotschaft eines Fitnessstudios in Zürich. Gerne hätten sie diese Message mit einem Plakat in Zürich verbreitet – mit der 32-jährigen Moderatorin Linda Gwerder als halb nacktes Model. Die Stadt Zürich hat aber etwas gegen die Kampagne und verbietet sie: «Vorliegend werden Personen oder Teile ihrer Körper als reiner Blickfang verwendet. Es handelt sich um einen klaren Fall sexistischer Werbung. Die Sujets widersprechen den Vertragsbestimmungen und konnten daher für den Aushang im öffentlichen Grund nicht freigegeben werden», zitiert der «Blick» aus einem Schreiben des Amts für Städtebau.
Diego Menzi vom betroffenen Fitnessstudio Indigo hat kein Verständnis für die Reaktion der Stadt. Er habe einen Anruf der Firma APG erhalten, welche die Plakate in ihrem Auftrag aufgehängt haben. Sie hätten ihn darüber informiert, dass diese auf öffentlichem Grund nicht mehr gezeigt werden dürfen.
Die APG zeigte sich überrascht über den Entscheid, überprüfe man doch vorher stets die Sujets: «Der Fokus liegt dabei auf den gesetzlichen Vorgaben wie dem Strassenverkehrsgesetz, Rassismus und pornografischen Darstellungen. Wir sehen uns jedoch in keiner Weise als Zensurstelle», zitiert der «Blick» eine APG-Mitarbeitern. Die Plakate seien nun ausgewechselt worden.
Die Vorschriften für Reklamen im öffentlichen Raum sind klar geregelt. «Aufgrund des Sujets wurde das Plakat im Rahmen dieses Verfahrens als nicht zulässig beurteilt, und dies wurde der Plakatfirma rechtzeitig entsprechend mitgeteilt», sagt ein Sprecher des zuständigen Hochbaudepartements der Stadt Zürich zu Redaktion Tamedia. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb für ein Fitnessstudio mit so viel nackter Haut geworben werden muss – insbesondere mit Blick auf die halbe nackte Brust und der Hand, die zum Schambereich führe. «Die nackte Haut dient hier einzig als Blickfang», sagt der Sprecher.
Heikle Plakatsujets, welche auf öffentlichen Grund ausgehängt werden sollen, müssen der Abteilung Reklamebewilligungen des Amts für Städtebau von der jeweiligen Plakatfirma vorgelegt werden. Dies war auch bei diesem Plakat der Fall, der APG sei im Ablauf ein Fehler passiert und die Plakate würden deshalb wieder entfernt.
Einst schritt die Stadtpolizei ein
Sexistische Plakate sorgten in Zürich bereits in der Vergangenheit immer wieder für Aufsehen. Einer der berühmtesten Fälle liegt schon einige Jahre zurück. 1994 erhitzte wochenlang ein Plakat der Boutique Ta-Bou die Gemüter. «Eine junge Frau im freizügig geschnittenen Badeanzug wirbt mit frivolem Blick. Dieser Blick und vor allem die Schlagzeile ‹16-jährig und tabu?› irritiert viele Betrachter und verärgert manche Betrachterin», schrieb der TA damals. Ein Werber reichte Beschwerde ein. Diese wurde schliesslich teilweise gutgeheissen: zwar nicht sexistisch – aber diskriminierend, so das Fazit.

Auch 2003 war es ein Plakat für Bademode, das in Zürich verboten wurde: «Stadt Zürich zensuriert Bademode-Plakat», titelte der TA. Die Stadtpolizei hatte die Werbung verboten, SP-Polizeivorsteherin Esther Maurer segnete das Verbot ab.
Das vom Verbot betroffene Zürcher Fitnessstudio hat nun reagiert. Ein neues Plakat musste her. Jetzt mit einer komplett angezogenen Linda Gwerder.

Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch